Handeln Sie jetzt – wir beraten Sie gerne persönlich!

Es ergibt sich aus jeweiligen Auflagen der Baugenehmigung, sonstigen behördlichen Auflagen, diversen Gesetzen und Sonderbauverordnungen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, der ihr Objekt ständig begleitet. Sichern Sie sich zusätzliche Vorteile Ihres Versicherers. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Verhalten im Gefahrenfall und Flucht- u. Rettungswege regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.

„Wenn Sie jedoch nicht fachkundig sind, helfen wir Ihnen sofort.“ Ihr Freier Brandschutzbeauftragter Rolf Godenir.